Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung: Weil vor der Reise immer etwas dazwischenkommen kann
Egal ob als Privatperson, Geschäftsreisende, Familien, Schüler oder Studenten, wir bieten Ihnen die passende Reiserücktrittsversicherung zu günstigen Konditionen.
Die Vorteile der Reiserücktrittsversicherung
Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sichern Sie sich viele Vorteile, dazu gehören:
- Bei Nichtantritt: Der Versicherer erstattet Ihnen anfallende Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aus Gründen wie z. B. eine unerwartete schwere Krankheit, Impfunverträglichkeit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit oder Schwangerschaft absagen müssen.
- Bei verspätetem Reiseantritt: Das Versicherungsunternehmen erstattet Ihnen die zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn Sie aus einem der versicherten Gründen Ihre Reise verspätet antreten.
- Bei Umbuchung: Ohne Angaben von Gründen erstattez der Versicherer Ihnen Umbuchungskosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reisebeginn Ihre Reise umbuchen. Buchen Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungskosten erstattet.
- Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) und Sie müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis. Erfolgt der Reiseabbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) erstatten wir Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen. Verlängert sich Ihre Reise, beispielsweise aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbelstürmen, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch den verlängerten Aufenthalt entstehen.
- Entscheiden Sie sich für eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung), ist jede Reisen innerhalb eines Jahres versichert.
- Sie können die Reiserücktrittsversicherungen einfach und schnell online abschließen.
Hier geht es zum Onlinerechner
COVID19 Versicherung / Coronaversicherung
zur Reiserücktrittsversicherung kann ein Zusatzmodul „Coronaversicherung“ abgeschlossen werden.
Diese bietet Schutz bei
- diagnostizierter Infektion mit SARS-CoV-2
- persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme
- Verweigerung der Beförderung nach Diagnose einer Infektion
- Verweigerung der Einreise nach Diagnose einer Infektion
- Verweigerung des Betretens des Mietobjektes nach Diagnose einer Infektion
- die Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind, sowie Erkrankung und Tod aufgrund von Corona / Covid19 / SARS-CoV-2
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